Kosten und Erstattungsmöglichkeiten
Heilpraktiker-Leistungen berechne ich mit 70€ pro Zeitstunde, zuzüglich Medikamente und/oder Material.
Ersttermine mit eingehender Anamnese dauern ca. 1 - 1,5 Stunden und werden mit 125€ berechnet. Alle weiteren Termine richten sich individuell nach dem Therapieplan und dem Bedarf meiner PatientInnen.
Nicht wahrgenommene Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, muss ich in Rechnung stellen.
Als Selbstzahler trägst du die Kosten für die Behandlung selbst. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar auf Basis meines Stundensatzes. Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Dazu berät dich dein Steuerberater.
Wenn du gesetzlich versichert bist und eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen hast, kannst du je nach Tarif eine (Teil-)Erstattung der Kosten erhalten. Die Abrechnung erfolgt orientierend am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachte jedoch, dass nicht alle Leistungen automatisch erstattet werden. Kläre dies daher am besten vor Behandlungsbeginn direkt mit deiner Versicherung. Die Erstattung kann je nach Vertrag und Versicherungsträger stark variieren – eine Garantie auf Kostenerstattung kann ich leider nicht übernehmen.
Für privat Versicherte erstelle ich ebenfalls eine Rechnung in Anlehnung an das GebüH. Dabei handelt es sich nicht um eine bindende Gebührenordnung, sondern um eine Orientierungshilfe, die seit den 1980er Jahren nicht angepasst wurde.
Privat versicherte PatientInnen bitte ich, vor Behandlungsbeginn mit ihrer Versicherung zu klären, ob Heilpraktiker-Leistungen in dem jeweiligen Vertrag der privaten Krankenversicherung vorgesehen sind. Die Erstattung kann je nach Vertrag und Versicherungsträger stark variieren – eine Garantie auf Kostenerstattung kann ich leider nicht übernehmen.